Die Grundausbildung ist eine verpflichtende Ausbildung, die Bedienstete, die in einem öffentlich rechtlichen oder vertragsrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, zu absolvieren haben.
Aufgrund des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 wurde die Grundausbildungsverordnung des BMBF (233KB) und die Anlage
(508KB) erlassen. Diese regelt die Grundausbildung für die Bediensteten des Ressorts.
Vom Geltungsbereich dieser Verordnung sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ausgenommen.
Ziel der Grundausbildung ist es, den Bediensteten Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche, methodische und soziale Fähigkeiten und deren praktische Anwendung für den vorgesehenen Aufgabenbereich zu vermitteln.
Aufbau der Grundausbildung
Die Grundausbildung besteht aus
Die theoretische Ausbildung dient dem Erwerb von Kenntnissen in verschiedenen Bereichen, die durch die Ausbildungsfächer abgedeckt werden. Die Ausbildung ist grundsätzlich in Kursform organisiert.
Je nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppe dauern die Kurse unterschiedlich lange:
Folgende Fächer werden im Rahmen der theoretischen Grundausbildung unterrichtet:
Die theoretische Grundausbildung schließt mit der Dienstprüfung ab. Die Dienstprüfung besteht aus Teilprüfungen, die jeweils über ein Ausbildungsfach abzulegen sind und dessen Inhalte den Gegenstand der Teilprüfung bilden. Die Dienstprüfung gilt dann als erfolgreich abgelegt, wenn alle Teilprüfungen positiv bestanden wurden.
Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so ist diese zu wiederholen. Die Reprobationsfrist dafür beträgt 2 Monate. Das Wiederholen von Teilprüfungen ist zweimal möglich, die zweite Wiederholung findet vor einem Prüfungssenat statt.
Die praktische Grundausbildung besteht aus der Ausbildung am Stammarbeitsplatz und der Jobrotation. Sie richtet sich nach den Erfordernissen, die der Stammarbeitsplatz laut Arbeitsplatzbeschreibung mit sich bringt.
Der erste Teil der praktischen Ausbildung ist die sogenannte Erstorientierung. Diese beginnt mit dem Dienstantritt und dauert 2 Monate. Sie umfasst die Vermittlung jener Kenntnisse, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Die Erstorientierung hat der Theoretischen Ausbildung und der Jobrotation möglichst voranzugehen und erfolgt durch die Verwendung in jener Organisationseinheit, in der sich der Stammarbeitsplatz der bzw. des Bediensteten befindet.
Grundausbildungsprogramm 2019 (555KB)
Anmeldeformular (21KB)
Info der Verwaltungsakademie (121KB)